In sechs Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, in den anderen Bundesländern aber auch strengsten empfohlen. Dann wenn durch ein Tier ein Schaden entsteht, haftet natürlich der Halter mit seinem privaten Vermögen.
In sechs Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, in den anderen Bundesländern aber auch strengsten empfohlen. Dann wenn durch ein Tier ein Schaden entsteht, haftet natürlich der Halter mit seinem privaten Vermögen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt sie als Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen, die Ihr Tier – auch ohne ein Verschulden Ihrerseits – verursacht. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kann somit als private Haftpflichtversicherung für Tiere verstanden werden.
Während kleinere Tiere, wie Katzen oder Vögel, in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen sie für Hunde, Reit- und Zugtiere die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Daher wird sie manchmal auch als Pferde- und Hundehaftpflicht bezeichnet.
In Berlin und Brandenburg ist der Abschluss dieser Versicherung gesetzlich vorgeschrieben!
Rennt Ihr Tier etwa auf die Straße und verursacht einen Unfall, sind Sie als Tierhalter verantwortlich und haften für den Schaden. Darunter fallen Personenschäden sowie Sachschäden. Zudem können aus diesen beiden Schadensarten Vermögensschäden resultieren. In diesen Fällen springt die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein und übernimmt die Schadenskosten für Sie als Versicherungsnehmer. Meist sind sogar indirekte Schäden, wie etwaige Gerichts- bzw. Prozesskosten, von der Versicherung abgedeckt.
Gerade bei Personenschäden kann es zu sehr hohen Entschädigungssummen kommen, die, ohne entsprechend hohe Deckungssumme in der Versicherungspolice, nicht bezahlbar sind und mitunter zur Privatinsolvenz führen können.
Einige, als besonders gefährlich geltende Hunderassen kosten bei den meisten Versicherungsanbietern deutlich mehr oder werden sogar komplett ausgeschlossen. Kompliziert kann es bei Mischlingen werden. Teilweise herrschen hierzu in den Bundesländern abweichende Einzelfallregelungen.
Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in Berlin, Brandenburg und einigen anderen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch ohne Versicherungspflicht ist der Abschluss dieser Versicherung für alle Tierhalter dringend empfohlen.
Finanzen.de : https://www.finanzen.de/tierhalterhaftpflicht
Stiftung Warentest: https://www.test.de/thema/tierhalterhaftpflichtversicherung/
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftpflichtversicherung
Anzahl Haustiere in Deutschland