Ca. 90% der Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das dies ein Sieg des modernen Sozialstaates ist, vergessen viele. Dass das System oftmals zu wünschen übrig lässt, bestreitet hingegen auch niemand.
Ca. 90% der Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das dies ein Sieg des modernen Sozialstaates ist, vergessen viele. Dass das System oftmals zu wünschen übrig lässt, bestreitet hingegen auch niemand.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat ihren Ursprung in den Sozialgesetzen die Ende des 19. Jahrhunderts von Otto von Bismarck eingeführt wurden. Alle Arbeiter (lies: Arbeitnehmer) mussten sich durch einen Pflichtbeitrag in der GKV versichern, um ein Mindestmaß an Absicherung zu erhalten.
Mittlerweile sind die Aufgaben natürlich vielfältiger geworden, der Grundgedanke bleibt aber gleich: sichert jedem eine adäquate, grundsätzliche medizinische Versorgung zu und das zu Kosten die im direkten Zusammenhang mit dem Einkommen des Versicherten stehen.
In Deutschland herrscht sogar eine Krankenversicherungspflicht, d.h. jeder der in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein.
Jeder Arbeitnehmer (der unter einer bestimmten Jahresgrenze verdient) ist in der GKV pflichtversichert. Hinzu kommen freiwillig versicherte, die sich auch privat versichern lassen könnten. Somit sind in Deutschland zurzeit knapp 90% der Einwohner auf die eine oder andere Art und Weise gesetzlich krankenversichert!
Die GKV ist eine zentrale Säule des Sozialstaates und trotz der Fehler und Unzulänglichkeiten, die sie wahrlich hat, ein großer Siegeszug des Sozialstaates.
Alle Leistung aufzuzählen, würde ganze Bücher füllen. Die Aufgabe der GKV ist es „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“ und demnach sind die Leistungen ausgerichtet.
Laut Gesetz müssen die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
Daraus leiten sich die Leistungen, die bezahlt werden ab. Diese werden in regelmäßigen Abständen neu bestimmt und sind streng geregelt. Grundsätzlich zahlt die GKV für alle medizinisch notwendigen und gängigen Maßnahmen.
Dabei wird in der Regel nach dem sogenannten „Sachleistungsprinzip“ gehandelt. Das bedeutet, die Versicherten müssen bei Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken usw. (bis auf vorgeschriebene Zuzahlungen) nichts zahlen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsarten, ist die Zugehörigkeit zur GKV sehr streng geregelt. Neben der erwähnten Jahresgrenze des Einkommens, gibt es eine Reihe an weiteren Bestimmungen, die festlegen ob jemand in die GKV muss oder sich privat versichern lassen kann.
Aber GKV ist nicht gleich GKV. Derzeit gibt es 110 gesetzliche Krankenkassen und alle bieten unterschiedliche Tarife, Sonderkonditionen und Schwerpunkte an.
Grundsätzlich steht jedem ein Kassenwahlrecht zu, das heißt, alle an meinem Wohn- oder Beschäftigungsort tätigen Krankenkassen stehen mir offen. Die Unterschiede was Preise und Leistungen sowie Kundenservice oder Erstattungsquoten angeht, können hierbei sehr groß sein.
Ein Wechsel kann sich also in vielerlei Hinsicht lohnen, gerade wenn Sie besondere Bedürfnisse haben oder Ihnen bestimmte Leistungen besonders wichtig sind.
Allerdings sollten Wechsel gut überlegt sein, das Wichtigste muss immer eine gute medizinische Versorgung sein.
Wir unterstützen Sie dabei, den gesetzlichen Krankenkassenmarkt zu durchblicken und die für Sie beste Lösung zu finden.