Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Seit 2001 gibt es die staatliche Erwerbsminderungsrente, diese zahlt Angestellten und denjenigen die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Teile eine Rente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist das private Gegenstück und kann als kleinere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen werden.

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Seit 2001 gibt es die staatliche Erwerbsminderungsrente, diese zahlt Angestellten und denjenigen die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Teile eine Rente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist das private Gegenstück und kann als kleinere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen werden.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Seit 2001 gibt es die staatliche Erwerbsminderungsrente. Diese zahlt Angestellten und denjenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, eine Rente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung.

Grundvoraussetzung ist, dass die Person auf nicht absehbare Zeit weniger als 6 Stunden täglich irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann.

Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist noch an weitere Bedingungen geknüpft und insbesondere die volle Erwerbsminderung wird oft abgelehnt. Des Weiteren reicht die Rente oft nicht aus, die staatliche Erwerbsminderungsrente beträgt in der Regel ca. 30 — 40% des bisherigen Bruttoeinkommens.

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) stockt die staatliche Rente auf. Sie ist ein zusätzlicher Baustein für die Absicherung bei Ausfall des Einkommens. Tatsache ist, den wenigsten reichen 30% ihres Gehaltes aus, um den aktuellen Lebensstandard zu halten.

Selbstständige und Freiberufler sind zudem nicht automatisch durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgesichert und verwenden die EU oftmals als Grundabsicherung.

Wie funktioniert eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Die EU zahlt ebenso wie die staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel eine monatliche Rente aus. Die Höhe der Rente wird von Ihnen festgelegt und beeinflusst damit direkt die Höhe Ihrer Beiträge.

Voraussetzung für die monatliche Rente ist, dass Sie auf Grund von Krankheit weniger als eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Tag arbeiten können. In der Regel sind es zwischen drei und sechs Stunden pro Tag.

Dabei zählt nur, dass Sie überhaupt keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Es reicht also nicht nur, dass Sie ihren jetzigen Beruf nicht ausüben können.

Die EU kommt dabei in 3 Varianten:

  • Als eigenständige EU,
  • als Zusatzversicherung zu Risikolebensversicherungen oder
  • als Zusatzversicherung zu Kapitallebens- oder Rentenversicherungen.
Wer sollte eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben?

Die EU und die Berufsunfähigkeitsversicherung haben dasselbe Ziel: das der Ausfall eines Einkommens nicht zum finanziellen Ruin führt.

Dabei wird die EU oft als kleinere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung gesehen. Sie kostet weniger, leistet aber auch weniger. Daher ist sie insbesondere interessant für Menschen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Frage kommt.

Zusätzlich ist die EU für Selbstständige sehr interessant. Selbstständige haben keine Ansprüche auf die staatliche Erwerbsminderungsrente und die potentiell hohen Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind oft abschreckend.

Auch für Menschen, die in sogenannten Risikoberufen arbeiten, ist die EU häufig die einzige Möglichkeit den Ausfall eines Einkommens abzusichern.

Grundsätzlich sollte jeder Arbeitnehmer eine Absicherung für den Fall haben, dass er oder sie nicht mehr arbeiten kann. Die EU stellt hierbei das Minimum dar und ist sehr empfehlenswert, insbesondere wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist.

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Durchschnittliches Alter bei Anerkennung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit [1]

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