Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherungen schützen als Gegenstück zur Berufshaftpflichtversicherung direkt Ihr Unternehmen ab. Somit können Sie Schadenersatzansprüche abwehren und abdecken und das betriebliche Risiko in den Griff kriegen.

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Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherungen schützen als Gegenstück zur Berufshaftpflichtversicherung direkt Ihr Unternehmen ab. Somit können Sie Schadenersatzansprüche abwehren und abdecken und das betriebliche Risiko in den Griff kriegen.

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Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist eine Haftpflichtlösung, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Gewerbetreibende jeder Art und Größe zugeschnitten ist. Man kann die BHV als unternehmerisches Gegenstück zur privaten Haftpflichtversicherung sehen.

Der Hintergrund ist ähnlich: Ein Unternehmen muss für die eigenen Handlungen und die der Mitarbeiter/-innen haften – und das unabhängig von der Rechtsform, Branche und Größe.

Hauptaufgabe der BHV ist es Ihr Unternehmen und die Mitarbeiter/-innen vor Schadensersatzansprüchen Dritter, sprich Kunden/-innen, Lieferanten/-innen, Partner/-innen, etc. zu schützen.

Neben verschiedenen Standardlösungen, die für die meisten Unternehmen funktionieren, haben sich auch branchenspezifische Lösungen etabliert. So gibt es z.B. für die IT- Branche, Beratungsfirmen oder Handwerksbetriebe speziell zugeschnittene Lösungen.

Eine BHV liefert für geringe Beiträge einen umfangreichen Versicherungsschutz, und gehört zur Grundausstattung jedes Unternehmens.

Wie funktioniert eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die BHV schützt Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch die betriebliche Tätigkeit und an Betriebsstätten entstehen, und hat insbesondere drei Hauptaufgaben:

  • die Prüfung, ob das Unternehmen bzw. die Mitarbeiter für den Schaden haften muss,
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche,
  • die Zahlung berechtigter Schadensersatzverpflichtungen.

Da für die Prüfung und Abwehr von Ansprüchen Anwälte und andere Experten eingeschaltet werden müssen, spricht man an dieser Stelle auch von einer passiven Rechtsschutzversicherung. Die Kosten hierfür werden vom Versicherer getragen.

Bei der Schadensersatzforderung unterscheidet man grundsätzlich Personen‑, Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden.

Beispiele dafür sind:

  • jemand verletzt sich auf einer Ihrer Baustellen oder in Ihrem Büro (Personenschaden),
  • eine Mitarbeiterin beschädigt aus Versehen den Laptop des Kunden (Sachschaden),
  • Sie beraten jemanden falsch und es entstehen daraus finanzielle Verluste (Vermögensschaden).
  • Ein Beispiel für Umweltschäden wäre ein Malerbetrieb, bei dem Farbe ausläuft und ins Grundwasser sickert oder in ein Gewässer läuft.

In den meisten Fällen sind auch Ansprüche aus dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ enthalten, sprich Forderungen, die Benachteiligung oder Diskriminierung als Hintergrund haben.

Wer sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung haben?

Die Empfehlung für eine BHV ist ausdrücklich klar: jedes Unternehmen sollte zumindest den Basisschutz abschließen.

Als Gewerbetreibende/r ist das Risiko, Schäden zu verursachen, groß und je nach Branche können Schadenersatzforderungen schnell sehr hoch werden. Selbst wenn Sie diese nicht zahlen müssen, sind die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten nicht zu vernachlässigen.

Die Beiträge zur BHV sind, natürlich stark abhängig vom Unternehmen, mit mehreren Hundert Euro pro Jahr relativ gering und der dafür erworbene Versicherungsschutz weitreichend.

Die BHV stellt den finanziellen Schutz Ihres Unternehmens dar und sollte zu jedes Basisausstattung eines Unternehmens gehören.

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Das Wichtigste was Sie wissen müssen: Übersicht BHV

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