Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Dass die staatliche Rente.
Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Dass die staatliche Rente.
Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung zusagt.
Dass die staatliche Rente nicht mehr ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu halten, ist kein Geheimnis. Die Hauptursache dafür ist kaum zu stoppen: durch den demographischen Wandel gibt es immer mehr ältere Menschen, die eine Rente beziehen, und immer weniger jüngere Menschen, die für diese einzahlen.
Voraussichtlich 2030 wird das Verhältnis von Rentenbeziehern und Beitragszahlern 1:1 betragen. Das bedeutet, jeder einzelne Arbeitnehmer muss einen Rentner finanzieren.
Um Menschen trotzdem einen hohen und gesicherten Lebensstandard im Alter zu ermöglichen, gibt der Staat ein „Drei-Schichten-Modell“ (früher Drei-Säulen-Modell) für die Altersvorsorge vor:
Als Arbeitnehmer ermöglich es die bAV nicht nur für das Morgen vorzusorgen, man erhält auch heute Steuervorteile und Risikoschutz.
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV in Form der sogenannten Entgeltumwandlung.
Andere Formen müssen nicht durch den Arbeitgeber unterstützt werden. Da der Arbeitgeber aber auch Vorteile hat, entscheiden sich viele Unternehmen dazu eine bAV auf die eine oder andere Weise anzubieten.
Es gibt 5 Formen der bAV, die vom Staat gefördert werden:
Die Beiträge können auf 3 Arten gezahlt werden:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten für die Beiträge.
Um es kurz zu machen: jeder, der meint, dass die gesetzliche Rente für ihn/sie nicht ausreichen wird.
Sollte der Arbeitgeber die Beiträge vollständig übernehmen, liegt der Vorteil sofort auf der Hand: Sie erhalten ein zusätzliches Renteneinkommen und „Ihr Chef zahlt“. Aber auch die anderen Varianten lohnen sich, insbesondere da es steuerliche und sozialabgabentechnische Vorteile gibt.
Die Arbeitnehmeranteile der bAV gehen direkt vom Brutto-Lohn ab. Das bedeutet, auf dieses Geld fallen zunächst keine Steuern und Sozialabgaben an (bis zu einer Grenze). Das Einkommen daraus, wird erst bei der Rente besteuert (und dies fast immer viel geringer).
Ihr Netto-Lohn verringert sich in den meisten Fällen nur ein wenig und (große) Teile der Beiträge werden aus den entfallenden Abgaben gezahlt.
Da Arbeitgeber auch von der bAV profitieren, sind sie oft dazu bereit einen Zuschuss zur bAV zu leisten. Das ist der optimale Fall, der Arbeitnehmer holt sich die vollen steuerfreien Möglichkeiten und der Arbeitgeber gibt noch etwas dazu.
Es gibt natürlich eine Reihe von Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt werden müssen um die volle Förderung zu erhalten. Des Weiteren ist nicht jede Form der bAV für jeden Arbeitnehmer sinnvoll.
An dieser Stelle sind eine gute Beratung und eine sorgfältige Abwägung aller Möglichkeiten von absoluter Wichtigkeit.
Betrag der von jedem Arbeitnehmer als Entgeltumwandlung verlangt werden kann [1]